im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
Die neue Sportordnung 13.1 wurde durch das Bundesverwaltungsamt genehmigt und tritt am 01. Januar 2024 in Kraft
Um einen besseren Überblick zu bekommen, was sich gegenüber der Sportordnung 13.0 geändert hat, wurde von Diözesanschießmeister Rudolf Bracht eine neue Übersicht der Änderungen/Neuerungen PDF ausgearbeitet.
Eine zusätzliche Information zum Anschlag "aufgelegt" steht ebenfalls bereit.
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt die neue Anerkennungsverordnung für Schießstandsachverständige in NRW (vom Bund auf die Länder delegiert).
Dort gibt es u.a. Infos zu:
Bau und Betrieb von Vogelhochständen | Schießsport allgemein |
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Absperrungen & Sicherheitsbereiche | Sportordnung |
Vogelschießstand & Gewehrhalterung | Bedürfnisbescheinigung |
Schematische Darstellungen | Beantragung Vereins-WBK |
Geschossfang für Vogelhochstände | Schießstandüberprüfungen |
Geschossfang Luftdruck & CO2 | Hinweisschilder |
Waffengesetz | Weiteres |
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Überlassung von Schusswaffen (Transport) | Beantragung Auszeichnungen |
Bestellung verantwortliche Aufsichten | Schießsportprogramme |
Bestellung verantwortlicher Schießleiter | Ergebnisse Bundesveranstaltungen |
Einverständniserklärung §27 (3) | Bundessportausschuss & Bundeslehrstab |