im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
03.10.2019
Mit Schreiben vom 18.09.2019 hat das Bundesverwaltungsamt die neue SpO 13.0 genehmigt und tritt somit zum 01.01.2020 in Kraft.
Somit ergeben sich einige Änderungen für unseren Schießbetrieb. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die RWKs in der aktuell gestarteten Form auch zuende geschossen werden, ohne Berücksichtigung der Änderungen. Zur Sportordnung gehts HIER.
Wichtig ist, dass die Vereins- und Bezirksmeisterschaften bereits nach der neuen Ordnung durchgeführt bzw. weitergemeldet werden müssen, die Programme sind ebenfalls auf der Homepage des BHDS hinterlegt - direkter LINK.
Dazu noch folgender wichtiger Hinweis:
„Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Mitte Dezember 2019 das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft treten soll. Sollte die nunmehr genehmigte Schießsportordnung des BHDS - trotz Inkrafttretens zum 01.01.2020 – gegebenenfalls nicht oder nicht in allen Teilen dem dann geltenden Waffenrecht entsprechen, haben die waffenrechtlichen Regelungen natürlich Vorrang. Es wird zu gegebener Zeit durch Veröffentlichung im Schützenbruder hierauf hingewiesen.“