im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
14.05.2020
Durch die 4. Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus ist unter Beachtung aller Hygienevorschriften die Aufnahme des Schießsportbetriebs eingeschränkt wieder möglich. Der BHDS hat dazu Stellung bezogen und auch ein Hygienekonzept herausgegeben.
Stellungnahme / Information des BHDS zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Schießsportbetriebs unter Beachtung aller Hygienevorschriften
Ergänzend möchten wir jedoch noch intensiv hinweisen und auch deutlich machen:
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung (§9) erlaubt zum einen nur den kontaktlosen Sport (außer in gewissen Profiligen), so auch unseren Schießsport. Hier aber auch nur Training, in gar keinem Fall Wettkämpfe. Das bedeutet für uns eindeutig, dass die Schießstände ausschließlich zu Trainingseinheiten aufgesucht und genutzt werden dürfen und die Räumlichkeiten unmittelbar nach Beendigung der Trainingseinheiten wieder zu verlassen sind. Immer alles unter Einhaltung des Hygiene-Konzepts und den Vorgaben aus der Anlage zu „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW.
Ein sonstiger Aufenthalt dort ist absolut nicht gestattet, weder nur zum Spaß, noch nur zum Klönen oder gar als "Kneipenersatz".
Wir verweisen ausdrücklich noch einmal darauf, dass der BHDS
in seinem Anschreiben als auch wir vom DV Paderborn in unserem Anschreiben von einer
sportlichen Betätigung im Bereich Schießsport zum jetzigen Zeitpunkt abraten.