im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
14.07.2020
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat nun die Förderrichtlinien endgültig verabschiedet. Es können nun alle Vereine, die nach § 52 bis 54 AO als gemeinnützig oder mildtätgig anerkannte Vereine und vergleichbare Organisationen in NRW sind, einen Antrag auf eine Förderung in Höhe von 15.000 € stellen.
Die Anträge können ab 15. Juli ausschließlich onlinean die zuständige Bezirksregierung gestellt werden.
Alle weiteren Informationen hierzu auf der Homepage des Ministeriums unter DIESEM LINK