im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
03.12.2020
Das Verwaltungsgericht in Minden hatte über eine Klage von Anwohnern gegen eine Ausnahmegenehmigung zum Schützenfest der St. Hubertus Schützenbruderschaft Neuenkirchen (Rietberg, Bez.Verb. Wiedenbrück) zu entscheiden.