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Klage abgewiesen: Schützenfest-"Lärm" ist zumutbar

03.12.2020

Klage abgewiesen: Schützenfest-"Lärm" ist zumutbar

Das Verwaltungsgericht in Minden hatte über eine Klage von Anwohnern gegen eine Ausnahmegenehmigung zum Schützenfest der St. Hubertus Schützenbruderschaft Neuenkirchen (Rietberg, Bez.Verb. Wiedenbrück) zu entscheiden.


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